Fitnessstudio wechseln trotz Vertrag: So geht’s
Du bist mit deinem Fitnessstudio nicht mehr zufrieden? Abgenutzte Geräte, schlechter Service, überfüllte Kurse – es gibt viele Gründe, warum ein Studio den Ansprüchen eines ambitionierten Sportlers nicht mehr genügt. Wenn du das Fitnessstudio wechseln willst, musst du aber auf ein paar Punkte achten, sonst zahlst du am Ende doppelt.
Der Fitness Guru klärt auf.
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In fast jeder Stadt gibt es mehrere Fitnessstudios, oft sogar mehrere Ketten wie clever fit, McFit, FitX oder Bodystreet in derselben Straße. Die Qual der Wahl beschäftigt viele, und häufig muss ein Wechsel her. Der Haken: Die meisten haben bereits einen längeren Vertrag unterschrieben. Meldest du dich im neuen Studio an, ohne im alten zu kündigen, zahlst du logischerweise doppelt. Der erste Schritt beim Wechsel ist also immer die Kündigung.
Die Kündigung selbst ist schnell verfasst; einfache Vorlagen für ein Kündigungsschreiben fürs Fitnessstudio findest du online. Wichtiger ist die Frage: Kommst du überhaupt aus dem laufenden Vertrag heraus? Hier hat sich seit 2022 einiges zu deinen Gunsten geändert.
Das neue Kündigungsrecht seit 2022: Raus aus der Abo-Falle
Die wichtigste Neuerung zuerst, denn sie betrifft fast jeden Wechsel: Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge (März 2022) dürfen sich Fitnessstudio-Verträge nach Ablauf der Erstlaufzeit nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Verträge, die du ab März 2022 abgeschlossen hast, laufen danach auf unbestimmte Zeit weiter und sind monatlich mit maximal einem Monat Frist kündbar. Die alte Falle – einmal die Kündigung verpasst und für weitere zwölf Monate gebunden – ist damit Geschichte.
Die Erstlaufzeit selbst darf weiterhin bis zu 24 Monate betragen, und die Kündigungsfrist zum Ende dieser Erstlaufzeit darf höchstens einen Monat sein. Hast du deinen Vertrag noch vor März 2022 unterschrieben, können alte Klauseln greifen – ein Blick in den Vertrag lohnt sich.
Noch praktischer: Seit dem 1. Juli 2022 gilt der Kündigungsbutton. Jedes Studio, bei dem du online oder per App Mitglied werden kannst, muss auf seiner Website einen gut sichtbaren Kündigungsbutton anbieten. Du kündigst also mit wenigen Klicks, ganz ohne Einschreiben und Fristen-Bangen.
Vor dem regulären Vertragsende kommst du außerdem mit einem außerordentlichen Kündigungsgrund raus:
- Krankheit
- Verletzung
- Schwangerschaft
- Änderung der Konditionen
- Umzug
Außerordentlich, also vorzeitig, kündigen kannst du nur mit einem triftigen Grund. Liegt einer vor, kommst du sofort aus dem Vertrag. Trifft keiner zu, läuft der Vertrag bis zum Ende der Erstlaufzeit – danach greift aber das oben beschriebene neue Kündigungsrecht. Eine Kündigung solltest du in jedem Fall fristgerecht einreichen.
Krankheit ist nicht immer ein triftiger Grund
Eine einfache Erkältung reicht natürlich nicht aus, um den Vertrag im Fitnessstudio außerordentlich zu kündigen. Es muss sich um einen schwerwiegenden Fall handeln. Wer ernsthaft krank ist oder sogar mehrere Wochen im Krankenhaus verbringen muss, kann jedoch häufig kündigen. Das Fitnessstudio verlangt in diesem Fall meist ein Attest. Hier reicht grundsätzlich die Bestätigung durch den Hausarzt aus. Achte aber darauf: Das außerordentliche Kündigungsrecht greift nicht, wenn das Studio Trainingsmöglichkeiten anbietet, die deine Genesung unterstützen.
Wer nicht trainieren kann, muss auch nicht zahlen
Bei langwierigen Verletzungen ist es ähnlich. Hast du dir einen Knochenbruch zugezogen und kannst nicht mehr trainieren, musst du deinen Vertrag nicht zwingend erfüllen. Da schwere Verletzungen Wochen oder Monate zum Heilen brauchen, kannst du in solchen Fällen ebenfalls kündigen. Willst du nicht wechseln, lässt sich die Ausfallzeit auch anrechnen: Für die Monate, in denen du pausierst, zahlst du keine Beiträge, und die Zeit wird hinten an den Vertrag gehängt.
Auch während einer Schwangerschaft ist ab einem bestimmten Punkt kein Training mehr möglich. Erfährst du während der Vertragslaufzeit, dass du schwanger bist, kannst du ebenfalls kündigen. Wusstest du es schon bei Vertragsabschluss, hast du dieses Recht jedoch nicht.
Geänderte Konditionen ermöglichen vorzeitige Kündigung
Auch Studios ändern ab und zu ihre Konditionen. Werden die Gebühren während der Vertragslaufzeit erhöht, kannst du das für eine Kündigung nutzen. Das Gleiche gilt, wenn andere Vertragsbedingungen sich zu deinem Nachteil ändern – etwa schlechtere Öffnungszeiten, die dir das Training vor oder nach der Arbeit nehmen, oder ein ausgedünntes Kursangebot.
Und der Umzug? Der wird oft als sicherer Kündigungsgrund gehandelt, ist es aber nicht: Seit einem BGH-Urteil von 2016 ist ein Wohnortwechsel kein automatisches Sonderkündigungsrecht mehr. Die viel zitierte 30-Kilometer-Regel ist ein Mythos. Kündigen kannst du bei einem Umzug nur, wenn die AGB deines Studios das ausdrücklich vorsehen – oder, bei einer Kette, kein zumutbares Studio in deiner neuen Nähe liegt. Sonst bleibt nur die Kulanz des Betreibers.
Schritt für Schritt: So wechselst du das Fitnessstudio
- Restlaufzeit prüfen: Schau in deinen Vertrag – wann endet die Erstlaufzeit, welche Kündigungsfrist gilt?
- Sonderkündigungsrecht checken: Krankheit, schwere Verletzung, Schwangerschaft oder eine Gebührenerhöhung? Dann kommst du womöglich sofort raus.
- Fristgerecht kündigen: Per Kündigungsbutton, E-Mail oder Einschreiben – und dir die Kündigung immer bestätigen lassen.
- Erst kündigen, dann anmelden: Melde dich erst im neuen Studio an, wenn die Kündigung durch ist, sonst zahlst du doppelt.
- Probetraining nutzen: Teste das neue Studio vorher – Geräte, Andrang zu deiner Trainingszeit, Sauberkeit und Stimmung. Und denk an die passenden Schuhe fürs Gym.
Hast du gekündigt, geht es an die Suche nach dem passenden neuen Studio. Willst du lieber in den eigenen vier Wänden trainieren, geht das natürlich auch.
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Häufige Fragen zum Fitnessstudio-Wechsel
Kann ich mein Fitnessstudio trotz laufendem Vertrag wechseln?
Bis zum Ende der Erstlaufzeit nur mit einem außerordentlichen Grund wie Krankheit, schwerer Verletzung oder Gebührenerhöhung. Danach kannst du dank des Gesetzes für faire Verbraucherverträge monatlich kündigen. Bis dahin kündigst du am besten fristgerecht und planst den Wechsel.
Übernimmt das neue Fitnessstudio meinen alten Vertrag?
Nein. Manche Studios werben zwar damit, deine Restlaufzeit zu übernehmen, etwa als Rabatt. Dein alter Vertrag endet dadurch aber nicht automatisch – du musst selbst kündigen, sonst zahlst du doppelt.
Ist ein Umzug ein Kündigungsgrund fürs Fitnessstudio?
Nicht automatisch. Seit dem BGH-Urteil von 2016 ist ein Umzug nur dann ein Sonderkündigungsgrund, wenn die AGB es vorsehen oder eine Kette kein Studio in deiner neuen Nähe hat. Die 30-Kilometer-Regel ist ein Mythos.
Wie kündige ich mein Fitnessstudio richtig?
Fristgerecht und schriftlich: per Kündigungsbutton auf der Website, per E-Mail oder Einschreiben. Nenne deine Mitgliedsnummer, bitte um eine Bestätigung und kündige lieber ein paar Tage zu früh als zu spät.
Was kostet es, das Fitnessstudio zu wechseln?
Regulär nur die Anmeldegebühr im neuen Studio. Teuer wird es nur, wenn du dich zu früh anmeldest und doppelt zahlst oder eine verpasste Frist dich bei einem Altvertrag noch bindet.
Anm: Wir machen darauf aufmerksam, dass dieser Artikel lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt dieses Artikels kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle im Artikel genannten Informationen ohne Gewähr auf Korrektheit und Vollständigkeit.
