Darauf müsst ihr beim Wechsel des Fitnessstudios achten
Ihr seid mit eurem Fitnessstudio nicht mehr zufrieden? Abgenutzte Geräte, seltsame Gestalten, schlechter Service etc. – es gibt viele Gründe, warum ein Fitnessstudio nicht den Ansprüchen eines niveauvollen Sportlers genügt. Wenn ihr das Fitnessstudio wechseln wollt, müsst ihr jedoch auf einige Punkte achten.
Der Fitness Guru klärt auf.
Nicht nur in so gut wie jeder Stadt gibt es mehrere Fitnessstudios. Häufig sind im gleichen Stadtteil oder gar in der gleichen Straße verschiedene Anbieter zu finden. Die Qual der Wahl beschäftigt viele Fitnessbegeisterte und oft muss ein Wechsel her, um die eigenen Wünsche zu befriedigen. Allerdings haben die meisten von euch bereits einen längeren Vertrag unterschrieben, den es in der Regel zu erfüllen gilt. Ohne eine Kündigung im derzeitigen Fitnessstudio ist allerdings die Anmeldung in einem neuen nicht unbedingt sinnvoll. Dann zahlt ihr logischerweise doppelt.
Wenn ihr nicht so viel Geld rausschmeißen wollt, bleibt euch also nichts anderes als die Kündigung übrig. Die Kündigung an sich ist schnell verfasst. Falls ihr Hilfe dabei benötigt, findet ihr im Internet einfache Vorlagen, was in einem Kündigungsschreiben für das Fitnessstudio stehen muss. In der Regel müsst ihr allerdings den Vertrag bis zum Ende erfüllen.
Ausnahmen bestätigen aber auch diese Regel:
- Krankheit
- Verletzung
- Schwangerschaft
- Änderung der Konditionen
- Umzug
Vorzeitig kündigen könnt ihr also nur mit einem triftigen Grund. Besteht einer der Gründe, könnt ihr sofort aus eurem Vertrag aussteigen.Trifft jedoch keiner der genannten Punkte auf euch zu, kommt ihr nicht umhin, den Vertrag zu erfüllen. Aber auch in diesem Fall müsst ihr eine Kündigung abgeben, da sich der Vertrag für das Fitnessstudio sonst automatisch verlängert.
Krankheit ist nicht immer ein triftiger Grund
Eine einfache Erkältung reicht natürlich nicht aus, um den Vertrag im Fitnessstudio außerordentlich zu kündigen. Es muss sich um einen schwerwiegenden Fall handeln. Wer ernsthaft krank ist oder sogar mehrere Wochen im Krankenhaus verbringen muss, kann jedoch häufig kündigen. Das Fitnessstudio verlangt in diesem Fall meist ein Attest. Hier reicht grundsätzlich die Bestätigung durch den Hausarzt aus. Dabei müsst ihr jedoch darauf achten, dass das außerordentliche Kündigungsrecht nicht gegeben ist, wenn das Fitnessstudio Trainingsmöglichkeiten anbietet, die eure Genesung unterstützen.
Wer nicht trainieren kann, muss auch nicht zahlen
Bei langwierigen Verletzungen verhält es sich ähnlich. Habt ihr euch einen Knochenbruch zugezogen und könnt nicht mehr trainieren, müsst ihr auch nicht zwingend euren Vertrag erfüllen. Da schwere Verletzungen Wochen oder gar Monate brauchen, um wieder zu heilen, könnt ihr in solchen Fällen ebenfalls kündigen. Wollt ihr nicht unbedingt das Fitnessstudio wechseln, lässt sich die Verletzungszeit auch anrechnen. Für die Monate, die ihr ausfällt, müsst ihr keine Beiträge zahlen und die Zeit wird an den Vertrag drangehängt.
Während einer Schwangerschaft ist ebenfalls kein Training möglich – zumindest ab einem bestimmten Punkt. Erfahrt ihr während der Vertragslaufzeit, dass ihr schwanger seid, könnt ihr daher ebenso kündigen. Habt ihr den Vertrag abgeschlossen, als ihr schon davon wusstet, habt ihr dieses Recht jedoch nicht.
Geänderte Konditionen ermöglichen vorzeitige Kündigung
Auch die Fitnessstudios ändern von Zeit zu Zeit ihre Konditionen. Auch wenn aufgrund des großen Konkurrenzdrucks viele Anbieter dazu neigen, günstige Preise zu offerieren, steigen diese früher oder später in jedem Fall. Werden die Gebühren während der Vertragslaufzeit erhöht, könnt ihr das für eine Kündigung ausnutzen. Das gilt übrigens auch, wenn andere Vertragsbedingungen geändert werden. Beispielsweise ist dies bei nachteilig geänderten Öffnungszeiten der Fall. Nimmt euch das Studio die Chance, spät nach oder vor der Arbeit zu trainieren, ist eine Kündigung daher sinnvoll. Ebenso ist dies bei einem veränderten Kursangebot möglich.
Darüber hinaus ist ein Umzug ein weiterer triftiger Grund, um die Mitgliedschaft zu kündigen. Dabei müsst ihr allerdings beachten, dass ihr nach dem Umzug mindestens 30 Kilometer weit vom Fitnessstudio entfernt seid. Ansonsten gibt es hier keine Rechtssicherheit und ihr müsst auf die Kulanz der Betreiber hoffen.
Habt ihr euren Vertrag gekündigt, geht es daran, ein neues und geeignetes Fitnessstudio zu finden. Wollt ihr jedoch lieber in den eigenen vier Wänden trainieren, ist das natürlich ebenfalls realisierbar.
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Anm: Wir machen darauf aufmerksam, dass dieser Artikel lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt dieses Artikels kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle im Artikel genannten Informationen ohne Gewähr auf Korrektheit und Vollständigkeit.